Auf Nachfrage erklärte der Bayerische Fußball-Verband nun: "Die Zeit, die bei der Berechnung der Sechsmonatsfrist nicht dazu gezählt wird, endete mit Veröffentlichung der Vorstandsbeschlusses und Aufnahme des Trainingsspielbetriebs am vergangenen Freitag (31. Juli 2020)."
Dies bedeutet, dass die Berechnung der sechs Monate, die für einen Spielerwechsel ohne Zustimmung des abgebenden Vereins benötigt werden, sich folgendermaßen addiert:
Anrechenbare Pause des Spielers beim bisherigen Verein =
Zeitraum ohne Einsatz bis 13.03.2020 + Zeitraum ohne Einsatz seit 31.07.2020
August 03, 2020 at 09:31PM
https://ift.tt/31ePmez
Seit 31. Juli: Sechs-Monats-Frist bei Wechsel läuft wieder weiter - fussballn.de
https://ift.tt/2YRLwrH
Berechnung
0 Comments:
Post a Comment