Keine guten Aussichten: Auch Beschäftigte der Bremer Bäder müssen zu viel erhaltenes Geld zurückzahlen. (Frank Thomas Koch)
Einen Teil ihres Gehalts müssen gut 800 Beschäftigte von sechs bremischen Beteiligungsgesellschaften an den Personaldienstleister Performa Nord zurückzahlen. Wie das Regionalmagazin „Buten un Binnen“ berichtete, hatte Performa Nord den Betroffenen zunächst zu viel Geld überwiesen. Der Grund: Abrechnungsprobleme nach Einführung der Kurzarbeit.
Beim Flughafen Bremen sind etwa 300 Beschäftigte betroffen, bei der Bremer Bädergesellschaft 160. Die restlichen Betroffenen verteilen sich laut Performa-Nord-Geschäftsführer Claus Suhling auf Brepark, das Focke-Museum, den Kunstverein und den Verein Arbeit und Leben. Ein Ende der Ausnahmesituation ist in Sicht: Ab August sollen die Abrechnungen wieder normal verlaufen.
Eigentlich hätten die reduzierten Bezüge bereits im Mai ihren Niederschlag auf dem Gehaltskonto finden müssen. Doch da machte die benutzte Software nicht mit. „Weil das genutzte Gehaltsabrechnungsverfahren erst zu Ende Mai die Eingabe von Kurzarbeit ermöglichte“, sagt Suhling. Die Folge war eine Art Kettenreaktion: Erst im Juni konnte das Kurzarbeitergeld für März berechnet werden und im Juli kamen dann die Monate April und Mai an die Reihe. Die Differenz zwischen dem ausgezahlten vollen Lohn oder Gehalt und dem Kurzarbeitergeld müssen die Betroffenen jetzt begleichen.
Für den Betriebsratschef des Flughafens, Andree Hoberg, ist die späte Rückforderung ein Armutszeugnis. Es sei traurig, die Abrechnungsprobleme „auch nach fast fünf Monaten nicht in den Griff“ zu bekommen, sagte er laut „Buten un Binnen“. Unterdessen kritisierte Bremer-Bäder-Geschäftsführerin Martina Baden eine schwierige Kommunikation mit Performa Nord. „Ich hätte mir gewünscht, dass man uns mitnimmt“, sagte sie. Suhling kann die Aufregung nicht nachvollziehen. „Die Einrichtungen wurden frühzeitig informiert und haben auch ihre Beschäftigten wiederholt informiert.“
Die Berechnung des Kurzarbeitergelds ist Suhling zufolge eine hochkomplexe Angelegenheit. Selbst elektronische Datenverarbeitung stößt dabei offenbar an ihre Grenzen. „Jede Berechnung von Kurzarbeitergeld erfordert vorab circa 30 Minuten manuelle Berechnung je Beschäftigten, da die Personen unterschiedlich stark von Kurzarbeit betroffen sind“, sagt Suhling. Der eine arbeite 30 Prozent weniger, der andere 60 Prozent.
Grundsätzlich gehe in eine Gehaltszahlung ein, was bis zum Stichtag jeweils um den zehnten eines Monats bekannt sei und ins System eingegeben werde, so Suhling. Besondere Leistungen oder Zusatzleistungen wie Wochenendarbeit oder Überstunden würden laut Tarifvertrag aber regelmäßig erst im übernächsten Monat ausgezahlt – auch wenn solche Leistungen in Zeiten von Kurzarbeit nicht gerade gehäuft anfielen. Damit könne Kurzarbeit auch immer erst im übernächsten Monat genau berechnet werden. Also der Kurzarbeitsmonat März erst im Mai und der April erst im Juni.
Als weitere Schwierigkeit kommen betrieblich vereinbarte Aufstockungsbeträge bei Kurzarbeit hinzu. Denn: „Die Feststellung des Kurzarbeitergeldes ist gegebenenfalls Voraussetzung für die Ermittlung des Aufstockungsbetrages“, sagt Suhling. Soweit die betrieblichen Regelungen zum Aufstockungsbetrag schon im Juni eindeutig gewesen seien, sei dieser auch für März bereits berücksichtigt worden. Im Juli klappte die Einbeziehung des Aufstockungsbetrags für die Monate April und Mai dann fast ausnahmslos, nur beim Flughafen hakte es.
Es habe noch Klärungsbedarf bei der erst Ende März geschlossenen Betriebsvereinbarung zur Aufstockung bei Kurzarbeit gegeben. Nun sei aber alles wieder weitgehend im Lot, versichert Suling. „Ab August wird regelmäßig das Normalgehalt des laufenden Monats gekürzt um das Kurzarbeitergeld des Vorvormonats gezahlt.“ Als Beispiel nennt der Performa-Nord-Geschäftsführer den normalen Nettoverdienst eines Flughafenbeschäftigten in Höhe von 2700 Euro. Die Nettokürzung betrage 270 Euro für einen Monat, der Aufstockungsbetrag kompensiere jedoch einen Teil davon.
Für soziale Härtefälle ist nach Flughafen-Angabe Vorsorge getroffen: Wer als Airport-Beschäftigter wegen der Gehaltsrückzahlungen in Schwierigkeiten kommt, kann ein zinslosen Darlehen des Flughafens in Anspruch nehmen. Derweil sind die Bremer Bäder aus dem Kurzarbeiter-Modus wieder ausgestiegen. Das bestätigte Laura Schmitt, Sprecherin der Bädergesellschaft. „Seit dem 1. Juli ist bei uns die Kurzarbeit beendet“, sagte sie.
July 28, 2020 at 10:00AM
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800 Mitarbeiter bremischer Beteiligungen müssen Geld zurückzahlen - WESER-KURIER
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