
Zwischen 27. März und 31. Mai haben 430.000 kleine Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten die Soforthilfe beantragt. Das Land NRW zahlte an sie ungewöhnlich schnell und ohne großen bürokratischen Aufwand insgesamt 4,5 Milliarden Euro aus. Das brachte der Politik viel Lob ein. Doch nun erhalten die Betroffenen dieser Tage eine Mail, in der das NRW-Wirtschaftsministerium sie auffordert, ihren tatsächlichen Liquiditätsengpass für die betroffenen drei Monate offenzulegen. War er kleiner als der ausgezahlte Betrag, müssen die Empfänger den Betrag bis Jahresende zurücküberweisen.
Arbeitskosten nicht anrechenbar
24 Fragen enthält das Formular, das bis 30. September an das Ministerium zurückgeschickt werden muss. Einige haben es in sich. Für Ärger sorgte sofort nach Bekanntwerden vor gut einer Woche die Bestimmung, dass Arbeitskosten für Mitarbeiter, auch für Minijobs, nicht geltend gemacht werden können. Im Hintergrund steht, dass für den Arbeitsausfall der Staat mit Kurzarbeitergeld zur Seite steht. Allerdings, so der Einwand der Industrie- und Handels- sowie der Handwerkskammern, konnten Beschäftigte in der Corona-Krise meist nicht so produktiv arbeiten wie sie das sonst tun. Diesen Faktor also überhaupt nicht zu berücksichtigen, sei unfair. Ein Bielefelder Konditormeister erklärt: „Hätte ich meinen Laden geschlossen und Mitarbeiter entlassen, stünde ich jetzt besser da.“
OWL-Handwerk hat rechtliche Vorbehalte
Die OWL-Handwerkskammer hat deshalb „massive Zweifel an der Rechtmäßigkeit des festgelegten Berechnungsverfahrens“. Schließlich sei von Anfang an vom Ministerium gesagt worden, dass für die Berechnung des Liquiditätsengpasses allein der corona-bedingte Umsatzausfall maßgeblich sei, gemindert um die eingesparten Kosten. Dass jetzt ein Saldo von Einnahmen und Ausgaben zugrunde gelegt werde und dabei der Personalaufwand außen vor bleibe, widerspreche nicht nur den früheren offiziellen Verlautbarungen, sondern auch der Formulierung im Bewilligungsbescheid. „Wir empfehlen deshalb unseren Mitgliedsbetrieben, die Soforthilfe empfangen haben, zunächst eine rechtliche Klärung abzuwarten“, erklärt die Kammer auf ihrer Website.
Unternehmerlohn nur bis 2000 Euro für drei Monate
Kritik gibt es auch an zwei weiteren Punkten. So hieß es zu Beginn auf Seiten der NRW-Landesregierung, dass Solounternehmer auch ihre Lebenshaltungskosten geltend machen können. Schließlich lassen sich bei Selbstständigen Ausgaben für private und für geschäftliche Zwecke nicht immer leicht trennen. Und wie sollte ein Unternehmer, der privat coronabedingt in die Überschuldung läuft, das Unternehmen trotzdem erfolgreich weiterführen?
Später verschwand diese Bestimmung jedoch von der Website des NRW-Wirtschaftsministeriums. In dem jetzt verschickten Formular ist vorgesehen, dass zur Berechnung der Ausgaben ein einziges Monatsgehalt des Unternehmers und auch nur bis zu einer Obergrenze von 2000 Euro eingerechnet werden darf.
Auch bei der Frage zu den Anschaffungen, die als Kosten geltend gemacht werden können, findet sich in dem Formular des Ministeriums eine Obergrenze, von der vorher nicht die Rede gewesen ist. 800 Euro insgesamt sind zulässig, mehr nicht. Dass bedeutet, dass zum Beispiel nicht nur der Pizzaofen für die Pizzeria unberücksichtigt bleiben muss, sondern etwa auch der teurere Kauf von Vorräten, selbst wenn sie vom Unternehmer vor Ausbruch der Pandemie bestellt wurden, aber in der Krise nicht eingesetzt werden konnten.
NRW-Wirtschaftsministerium richtet Hotline ein
Für Fragen der Unternehmer zu dem jetzt verschickten Fragebogen hat das Land NRW eine Hotline unter der Rufnummer 0211-7956 4995 eingerichtet.
Was die Zeit zwischen Juni und August betrifft, so können kleine und mittlere Unternehmen aktuell Hilfe aus dem neuen Zuschussprogramm des Bundes beantragen. Voraussetzung ist, dass die Umsätze in den Monaten April und Mai 2020 mindestens 60 Prozent unter dem Vorjahr gelegen haben. In diesem Fall zahlt das Land NRW zusätzlich drei Monate lang eine Pauschale für Lebenshaltungskosten von 1000 Euro anstelle des ausgefallenen Unternehmerlohns.
42.000 Anträge auf Soforthilfe aus OWL
Von den gestellten 426.000 Anträgen auf Soforthilfe in NRW entfallen 42.000 auf Ostwestfalen-Lippe . Zum Vergleich: Im Regierungsbezirk Düsseldorf waren es 135.000. Von den ausgezahlten 4,5 Milliarden Euro gingen 3,3 Milliarden an Kleinstbetriebe, Freiberufler und Soloselbstständige mit bis zu fünf Beschäftigten. Sie erhielten pauschal 9000 Euro. 36.000 Betriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern erhielten jeweils 15.000 Euro, insgesamt 539 Millionen. Darüber hinaus erhielten 24.000 mittelständische Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten jeweils 25.000 Euro; ihre Hilfe summiert sich auf insgesamt 607 Millionen. Die meisten Anträge kamen aus der Dienstleistungsbranche, insgesamt 242.000, gefolgt vom Handel (66.000). Aus der Gastronomie beantragten 38.000 Unternehmer Soforthilfe.
Ermittlungen wegen krimineller Machenschaften
Bundesweit gibt es – Stand Ende Juni – mindestens 5100 Fälle, bei denen Kriminelle im Verdacht stehen, dass sie die Corona-Hilfe nutzen wollten, um Daten abzufischen oder sich mit gefälschten Anträgen Subventionen zu erschleichen. Dabei beläuft sich der Schaden laut Deutscher Presseagentur auf mindestens 22 Millionen Euro.
Ende Mai gab es erst etwa 2200 Verdachtsfälle. Allerdings liegen nicht aus allen Ländern aktuelle Zahlen vor. Ausgerechnet das Landeskriminalamt in Nordrhein-Westfalen etwa macht vor Abschluss der Ermittlungen keine konkreten Angaben. Dabei hatten die Verdachtsfälle hier Anfang April ein Ausmaß angenommen, so dass die Landesregierung die Auszahlung vorübergehend stoppte. Nach Bearbeitung von mehr als 1000 Anzeigen konnten die Ermittler zuletzt aber nur in 17 Fällen die Umlenkung von Zahlungen nachweisen; Schaden nach Angaben des NRW-Wirtschaftsministeriums damals: 281.000 Euro.
July 07, 2020 at 08:00AM
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Ärger mit der NRW-Soforthilfe - Westfalen-Blatt
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